Kommentar zu der
Stellungsnahme von Fr. Noss
am 06-01-2008 17:46
Zitat Arche
e.v. [Stellungnahme vom 02. Januar 2008 bzgl. den gegenüber der
Arche e.V. sowie gegenüber Frau Nadja Eichhorn geäußerten
Vorwürfen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz im
Zusammenhang mit der Haltung von Hunden auf dem Gehöft in
Obernheim Kirchenarnbach]
So übertitelt
Frau Marion Noss, erste Vorsitzende des Tierschutzvereins
„Die Arche e.V.“,
ihre Stellungnahme zu den Vorwürfen betreffend der rund 70 Hunde,
die aufgrund angeblich katastrophaler Haltungs- und
Gesundheitszuständen, auf dem Gehöft der Frau Nadja Eichhorn,
sichergestellt wurden. (Tierschutz
Schattenseiten berichtete)
Die
Stellungnahme der Frau Marion Noss bzw. des Tierschutzvereins
„Die Arche e.V.“
ist allerdings wenig
geeignet, den tatsächlichen Sachverhalt darzustellen und Vorwürfe
zu entkräften. Vielmehr wirft diese Stellungnahme, die hier zum
Zweck der Erläuterung und Erklärung in wesentlichen Teilen zitiert
wird, weitere Fragen und Verdachtsmomente auf, die Rückschlüsse
auf weitere, zahlreiche Rechtsverletzungen zulassen.
Zitat Frau
Marion Noss: [Am Nachmittag des 21.12.2007 (sowie am
22.12.2007 – hier jedoch ohne Durchsuchungsbeschluss ! - )
erschien auf dem durch Frau Eichhorn angemieteten Gehöft in
Obernheim Kirchenarnbach die Polizei in Begleitung diverser
Personen des Tierschutz- vereins Pirmasens mit einem
durch das Amtsgericht Zweibrücken erlassenen
Durchsuchungsbeschluss und stellte insgesamt 56 Hunde
sicher.]
Tierschutz
Schattenseiten:
Ein
Durchsuchungsbeschluss wird nur aufgrund hinreichender
Verdachtsmomente erlassen. Es müssen demnach ausreichende und
glaubwürdige Zeugenaussagen vorgelegen haben, die eine
Hausdurchsuchung rechtfertigten. Die Aussage der Frau Marion Noss,
dass die Durchsuchung vom 22.12.2007 „ohne Durchsuchungsbeschluss“
stattgefunden haben soll, ist inhaltlich falsch. Die Durchsuchung
am 22.12.2007
ist im Rahmen „einer“ Amtshandlung erfolgt. Des weiteren diente
der Einsatz am 22.12.2007 der Vollendung
der Beweissicherungs- und Sicherstellungsmaßnahme, die
somit keines erweiterten Durchsuchungsbeschlusses bedurfte.
Zitat Frau Marion
Noss:
[Hintergrund
des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses und der damit
verbundenen Polizeiaktion waren vermeintliche Feststellungen des
Tierschutzvereins Pirmasens bzgl. schlechter Hundehaltung auf dem
Anwesen, welche der Polizei durch diesen Verein bekannt gemacht
wurden.]
Tierschutz Schattenseiten:
Eine
Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der
Bürger. Die juristische Priorität liegt bei dem Grundrecht auf der
„Unverletzlichkeit der Wohnung“. Dieses Grundrecht kann und darf
nur bei ausreichendem Verdacht auf Verletzung der Grundrechte
Dritter, oder bei überwiegendem öffentlichem Interesse,
eingeschränkt werden. Frau Marion Noss gibt an, der
Durchsuchungsbeschluss sei aufgrund der Angabe des
Tierschutzvereins Pirmasens
erfolgt, die Hunde auf dem Gehöft der Frau Nadja Eichhorn wären
schlecht gehalten worden. Dieser Vorwurf wäre in keinem Fall
ausreichend gewesen, den Durchsuchungsbeschluss zu rechtfertigen.
Zitat Frau Marion
Noss:
[Nach Darstellungen des Herrn D. und der Vorsitzenden Frau W. des
Tierschutzvereins Pirmasens soll Frau Eichhorn auf ihrem Anwesen
Hunde angeblich ohne Futter und Wasser sowie auf engstem Raum
gehalten haben, einzig mit dem Ziel, einen regen und profitablen
Hundehandel unter dem Deckmantel des Tierschutzes zu betreiben.
Die Hunde, die sich laut Aussage dieser vermeintlichen
Tierschützer angeblich alle im Eigentum des Vereins Arche e.V.
befinden, sollen nach den Darstellungen des Tierschutzvereins
Pirmasens infolge dieser Haltungsbedingungen völlig abgemagert,
krank und sogar verstümmelt gewesen sein. Sogar einen toten Hund
und einen fast leblosen Welpen in einer Mülltonne wollen die
Tierschützer auf dem Anwesen gefunden haben.
Da diese, seitens des
Tierschutzvereins Pirmasens verbreitete unwahre
Sachverhaltsdarstellung nicht nur zu der oben geschilderten
Polizeiaktion geführt hat, sondern diese unwahren Behauptungen in
den letzten Tagen leider auch völlig ungeprüft in diversen
Pressemitteilungen wiedergegeben und in etlichen Internetforen
durch den Tierschutzverein Pirmasens verbreitet wurden, sehen wir
uns nunmehr gezwungen, folgende Stellungnahme
hierzu abzugeben:]
1. Der kleine Verein „ Die Arche
e.V. „ wurde im Jahr 1996 in Karlsruhe gegründet und ist seitdem
vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig
anerkannt. Vorsitzende ist Frau Marion Noss, Tierheilpraktikerin.
Tierschutz Schattenseiten:
1.
Das Finanzamt prüft lediglich den in der Satzung beschriebenen
Zweck eines Vereis und nicht dessen tatsächliche Aktivitäten.
2.
„Tierheilpraktiker“ ist kein anerkanntes Berufsbild und unterliegt
keinen anerkannten Normen. Die Aussage der Frau Noss, sie sei
Tierheilpraktikerin, lässt keinerlei Rückschlüsse auf ihre
Qualifikation zu.
Zitat Frau Marion
Noss:
[Der Verein widmet sich ausschließlich der
Tierschutzarbeit, d.h. der Aufnahme und Vermittlung Not leidender
Tiere. Hierbei hat es sich der Verein insbesondere zur Aufgabe
gemacht, kranke und alte Hunde, die schwer vermittelbar sind und
oftmals von anderen Tierschutzorganisationen abgelehnt werden,
aufzunehmen. Häufig stammen diese Hunde aus sog. Tötungsstationen
aus dem Ausland und kommen in sehr schlechtem Zustand bei ihren
Pflegeplätzen in Deutschland an. Der Vereinsitz befindet sich in
Karlsruhe, wo auch etliche Aktivitäten der Arche stattfinden. So
findet die Vermittlung - vor allem von Hunden – über in Karlsruhe
und Umgebung ansässige Pflegeplätze statt.]
Tierschutz Schattenseiten:
Frau Marion
Noss sagt leider nichts darüber, ob die besagten
Pflegeplätze, gemäß §11
Tierschutzgesetz/
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Tierschutzgesetzes
und baurechtlich als „Tierheimähnliche Einrichtung(en) zugelassen
sind und ob die jeweils verantwortlichen Personen über einen
Qualifikationsnachweis gemäß §11
Tierschutzgesetz/
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Tierschutzgesetzes
verfügen.
Zitat Frau Marion
Noss:
[2. Die
Arche e.V. arbeitet mit Pflegeplätzen, die bereit sind, diese
teure und zeitintensive Betreuung der oft pflegebedürftigen Hunde
ehrenamtlich zu übernehmen.
Einer dieser
ehrenamtlichen Pflegeplätze ist Frau Nadja Eichhorn und ihr Gehöft
in Obernheim Kirchenarnbach.]
Tierschutz Schattenseiten:
Wenn Frau Nadja Eichhorn für die zeitintensive Betreuung
pflegebedürftiger Hunde zuständig war, wieso wurden dann rund 70
Hunde auf ihrem Gehöft sichergestellt? Deutlich mehr also, als
durch eine Person versorgt werden können.
Zitat Frau Marion
Noss:
[An dieses Objekt war Frau Eichhorn
gekommen, als sie mit einer Annonce nach einem geeigneten Objekt
für den Tierschutz in dieser Region gesucht hatte. Auf diese
Annonce hin meldete sich die Vermieterin Frau B. und bot dem
Verein das Objekt zur Miete an. Nachdem Frau B. der Arche e.V.
mitgeteilt hatte, dass das Bauamt der Kreisverwaltung Pirmasens
die Hundehaltung genehmigt habe, wurde durch Frau Eichhorn der
Mietvertrag für das Objekt im Juni 2007 abgeschlossen und das
Objekt im August 2007 bezogen.]
Tierschutz Schattenseiten:
Tatsächlich muss eine Tierheimähnliche Einrichtung durch das
zuständige Bauamt genehmigt werden. Dies gilt für alle
Pflegestellen, sog. „Tierheimähnliche Einrichtungen“. Hierzu ist
vom Eigentümer eines Objektes ein „Nutzungsänderungsantrag“ zu
stellen. Über die Genehmigung entscheidet das/ein Bauamt
hauptsächlich im Bezug auf die räumliche Eignung eines Objektes,
des Umfeldes (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet,
Landwirtschaftliche Nutzfläche, Naturschutzgebiet, Gewässerschutz
etc.). Entscheidend für ein Tierheim oder eine Tierheimähnliche
Einrichtung sind u.a. auch die zu erwartende Belastung der
Nachbarschaft durch Geräusch- und Geruchsemission. Im Fall einer
Tierheimähnlichen Einrichtung, wie dem Gehöft der Frau Nadja
Eichhorn, legt das Bauamt daher auch eine Höchstgrenze für die
Zahl der aufzunehmenden Tiere- pro Art- fest.
Zitat Frau Noss:
[Durch die Vermieterin wurde bereits
wenige Tage später die fristlose Kündigung ausgesprochen, da sie
von einer Tierhaltung auf dem Hof nichts mehr wissen wollte.
Seitdem betreibt sie die Räumungsklage gegen Frau Eichhorn.]
Tierschutz Schattenseiten:
Möglicherweise hat die Vermieterin Frau B. den Mitvertrag
gekündigt, weil die amtlich festgestellte Maximalzahl von Tieren,
umgehend und sofort überschritten wurde. Darüber schweigt sich
Frau Noss aus.
Zitat Frau Marion
Noss:
[Im September 2007 war erstmalig ein
Amtstierarzt des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Pirmasens vor
Ort und besichtigte das Gehöft und die dort anwesenden Hunde. Bis
auf kleinere Beanstandungen (wie z.B. die Lichtverhältnisse), gab
es seitens des Veterinäramtes nichts zu bemängeln. Insbesondere
war laut dem Veterinäramt der Ernährungszustand der Hunde in
Ordnung. Bei diesem Besuch informierte Frau Eichhorn die
Veterinärin darüber, dass inzwischen die Räumungsklage gegen sie
läuft und sie bereits auf der Suche nach einem anderen passenden
Objekt sei.]
Tierschutz Schattenseiten:
Diese Aussage/Feststellung ist irreführend und für den aktuellen
Fall irrelevant. Im September 2007 befanden sich die betroffenen
Hunde noch nicht auf dem Gehöft der Frau Nadja Eichhorn. Der
Ernährungszustand der im September vorgefundenen Hunde lässt
keinen verbindlichen Rückschluss auf den Ernährungs- und
Gesundheitszustand der im Dezember sichergestellten Hunde zu.
Auffällig ist nur, dass es offenbar schon Beanstandungen im Bezug
auf die Unterbringung der Hunde gab.
Zitat Frau Marion
Noss:
[3.
Ende November 2007 lief ein Hilferuf durch den
Tierschutzverteiler, in dem dringend um Hilfe für fast verhungerte
Hunde aus Tschechien gebeten wurde. Der Zustand der Hunde wurde in
dieser Verteilermeldung als so katastrophal beschrieben (die Tiere
sollten so verhungert sein, dass bereits die großen Hunde die
kleinen Hunde auffraßen), dass sich die Arche e.V. sofort bereit
erklärte zu helfen.
Ehrenamtliche Helfer kauften
sogleich am 30.11.2007 und am 01.12.2007 für mehrere hundert Euro
Futter und Wolldecken und mieteten bei AVIS ein Auto an, um einen
Teil der notleidenden Hunde, die zur baldigen Tötung vorgesehen
waren, zu Frau Eichhorn nach Obernheim Kirchenarnbach zu bringen.
Neben der Arche e.V. beteiligte sich u.a. auch das Tierheim Köln
Dellbrück an der Rettungsaktion dieser Tiere. Der Tierschutzverein
Pirmasens hatte hieran offensichtlich kein Interesse.
Als die Hunde am 01.12.2007 bei
Frau Eichhorn ankamen, waren diese z.T. in einem sehr schlechten
Ernährungszustand. Einige Hunde wurden durch Frau Dr. S.
tierärztlich versorgt und Frau Eichhorn sowie diverse
ehrenamtlichen Helfer begannen die Tiere aufzupäppeln.
Neben diesen Hunden aus Tschechien
befanden sich auch erst kürzlich angekommene Hunde aus der
Tötungsstation von Cadiz usw. in der Obhut von Frau Eichhorn.
Dass auch diese Tiere bei ihrer
Ankunft in einem schlechten Ernährungs- bzw. Gesundheitszustand
sind, verwundert wohl niemanden, der schon einmal derartige
Tötungsstationen in diesen Ländern besucht hat. ]
Tierschutz Schattenseiten:
Auch Punkt 3 der Stellungnahme von Frau Marion Noss wirft einige
Fragen auf.
Aus medizinischer Sicht ist es verantwortungslos, Hunde in einem,
wie von Frau Noss geschilderten, Ernährungs- und
Gesundheitszustand, zu impfen. Es ist außerdem höchst fraglich, ob
geimpfte Tiere in diesem Zustand einen ausreichenden Titer
ausgebildet haben. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass die Hunde
mit unzureichendem Impfstatus importiert wurden, was ein
eindeutiger Verstoß gegen die Importbestimmungen wäre. Dies muss
noch durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden.
Kranke oder verletzte Tiere dürfen nur dann grenzüberschreitend
transportiert werden, wenn dies zu diagnostischen oder
therapeutischen Gründen unabwendbar ist. Der Transport ist in
jedem Fall den zuständigen Veterinärbehörden anzuzeigen und durch
diese zu genehmigen. Die Staatsanwaltschaft hat demnach zu prüfen,
ob in diesem Zusammenhang, Bestimmungen der Tierschutz-
Transportverordnung und des Importrechtes verletzt wurden.
Hinsichtlich des Transportes der Hunde mittels Kleintransporter
der Fa. AVIS ist durch die Staatsanwaltschaft zu klären, ob nicht
auch hier Bestimmungen des Tierschutz- Transportrechtes verletzt
wurden.
Zitat Frau
Marion Noss:
[4.Da wir, die
Arche e.V. und Frau Eichhorn, sowohl im November 2007 wie auch am
01.12.2007 diverse Hunde aus Tötungsstationen bzw. aus Tschechien
aufgenommen haben, deren Ernährungs- und Gesundheitszustand bei
ihrer Ankunft katastrophal war, ist es nur logisch, dass sich
diese Hunde am 21 / 22.12.2007 nicht bereits in einem guten
Ernährungs- bzw. Gesundheitszustand befunden haben können.
Innerhalb von nur 3 Wochen kann niemand einen gänzlich
abgemagerten, fast verhungerten Hund, der noch dazu diverse
Krankheiten hat, wieder so aufpäppeln, dass er in einem für unsere
Maßstäbe akzeptablen Zustand ist. Dies geht nur sehr langsam.]
Tierschutz Schattenseiten:
Siehe oben- Punkt 2. Frau Noss Bezeichnet den Gesundheitszustand
der Hunde als „katastrophal“. Die Hunde hätten demnach definitiv
nicht transportiert/importiert werden dürfen.
Zitat Frau Marion
Noss:
[Diese Tatsache muss auch dem
Tierschutzverein Pirmasens bekannt sein. Insbesondere hätte dem
Tierschutzverein Pirmasens bekannt sein müssen, warum sich die bei
Frau Eichhorn befindlichen Hunde in diesem Gesundheits- bzw.
Ernährungszustand befunden haben, da davon ausgegangen werden
muss, dass auch der Tierschutzverein Pirmasens die
Verteilermeldung bzgl. der Hunde aus Tschechien erhalten hat.
Warum die vermeintlichen Tierretter hier nicht bereits geholfen
haben, bleibt ihr Geheimnis.]
Tierschutz Schattenseiten:
Warum sich
der
Tierschutzverein Pirmasens
nicht an dem Import der Hunde aus Tschechien beteiligt hat, ist
wohl kaum ein Geheimnis. Für den
Tierschutzverein Pirmasens,
als offizieller und als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein,
bestand überhaupt kein Anlass, sich an einem, aus
populationsbiologischer- und politischer Sicht, sinnlosen und
vermeintlich rechtswidrigem Hundeimport zu beteiligen.
Zitat Frau Marion
Noss:[Daneben
ist für jeden Interessierten auf der Homepage der Arche e.V.
nachzulesen woher die Tiere im Einzelnen kommen und was ihr
Werdegang ist.]
Tierschutz Schattenseiten: „Falsch!“
Mit Datum vom 06.01.2008 sind auf
der Homepage des
„Die Arche e.V.“
keinerlei Informationen zu, zur Vermittlung stehender Tiere zu
finden. Richtig ist dagegen, dass
„Die Arche e.V.“
überhaupt keine Vermittlungsanzeigen mehr im Internet online
geschaltet hat.
Warum?
Der Rest der Stellungnahme von
Frau Marion Noss und Frau Nadja Eichhorn besteht aus Widerholungen
und nicht überprüfbaren Aussagen. Die gesamte Stellungnahme finden
Sie (im Augenblick noch) unter
http://www.die-arche.org/
> klick „News“.
Fazit:
Der Tierschutzverein
„Die Arche e.V.“
hat aus diversen Tierheimen bzw. Tötungsstationen in Spanien
und Tschechien, rund 70 Hunde in erbärmlichen Gesundheits- und
Ernährungszustand, nach Deutschland importiert. Der Import selbst
und der Transport verletzte mit großer Wahrscheinlichkeit
zahlreiche Bestimmungen des Import- und Tierschutz-
Transportrechtes. Die Hunde wurden in eine Tierheimähnliche
Einrichtung verbracht, die zumindest für so viele Hunde nicht
genehmigt war, und deren Personal nicht in der Lage war, die Tiere
angemessen zu versorgen und zu pflegen. Selbst bei wohlwollender
Auslegung der Erklärung von Frau Marion Noss selbst, liegt hier
ein eindeutiger Verstoß gegen mehrere Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes vor. Über diese und andere Punkte in diesem
Fall, hat die Staatsanwaltschaft und ggf. das zuständige Gericht
zu befinden.
Eine andere Sache ist die Vernunft. Selbstverständlich geht es den
Hunden in Tötungsstationen sehr schlecht. Sie aber zu importieren
und dann hier nicht angemessen versorgen zu können, suggeriert ein
ausgeprägtes Helfersyndrom, vielleicht sogar Animal Hoarding.
Tatsache ist, dass eine Person, auch nicht mit Hilfe von mehreren
ehrenamtlichen Helfern, in der Lage ist, rund 70 Hunde angemessen
zu versorgen. Insbesondere dann nicht, wenn die krank,
verwahrlost, unterernährt und in keiner Weise an das Leben unter
hiesigen Verhältnissen gewöhnt sind.